Leistungen
- Der Weg mit uns
- Die M-VENA Formel
- Infrarot-Thermografie (Wärmebildkamera)
- Blower-Door (Luftdichtheits-Messung)
- Wärmepumpen
- Sonnenenergienutzung (Wärme oder Strom)
- Photovoltaik
- Solarthermie
- Blockheizkraftwerke (BHKW)
- Wirtschaftlichkeitsberechnung
- Energieeffizienzberatung für KMU (KfW)
- Wärmedämmung
- Heizungsoptimierung
Photovoltaik (PV)
Vergütungssätze für PV-Anlagen
Die gesetzliche Basis für die Einspeisevergütung ist das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).Seit dem 1. Januar 2004 gibt es das EEG.
Darin werden PV-Anlage bzgl. der Einspeisevergütung wie folgt behandelt:
Die Einspreisevergütung hängt von drei Faktoren ab:
- Systemgröße
- der Art und Weise wie das System auf dem Gebäude installiert ist und
- Jahr der Inbetriebnahme.
Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, gemäß § 20 Absatz 2a Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach den §§ 32 und 33 EEG für das Folge-Jahr zum 31.Oktober im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.
Mit dem neuen EEG, das am 01.01.2009 in Kraft trat, wurde das EEG von 2004 abgelöst.
Die Vergütungssätze ab 01.01.2012
Dachanlagen:24,43 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung
23,23 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW
21,98 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100-1000 kW
18,33 Cent pro kWh, Anlagenteil über 1000 kW
Freilandanlagen:
17,94 Cent pro kWh, Sonstige Freiflächen
18,76 Cent pro kWh, Konversiontsflächen
0,00 Cent pro kWh, Ackerflächen

