Photovoltaik (PV)

Vergütungssätze für PV-Anlagen

Die gesetzliche Basis für die Einspeisevergütung ist das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz).

Seit dem 1. Januar 2004 gibt es das EEG.

Darin werden PV-Anlage bzgl. der Einspeisevergütung wie folgt behandelt:
Die Einspreisevergütung hängt von drei Faktoren ab:
  1. Systemgröße
  2. der Art und Weise wie das System auf dem Gebäude installiert ist und
  3. Jahr der Inbetriebnahme.
Die Einspeisevergütung ist gültig das Installationsjahr +20 Jahre.

Die Bundesnetzagentur ist verpflichtet, gemäß § 20 Absatz 2a Satz 2 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Degressions- und Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen nach den §§ 32 und 33 EEG für das Folge-Jahr zum 31.Oktober im Bundesanzeiger zu veröffentlichen.

Mit dem neuen EEG, das am 01.01.2009 in Kraft trat, wurde das EEG von 2004 abgelöst.
 

Die Vergütungssätze ab 01.01.2012

Dachanlagen:
24,43 Cent pro kWh bis 30 kW Leistung
23,23 Cent pro kWh, Anlagenteil 30-100 kW
21,98 Cent pro kWh, Anlagenteil über 100-1000 kW
18,33 Cent pro kWh, Anlagenteil über 1000 kW

Freilandanlagen:
17,94 Cent pro kWh, Sonstige Freiflächen
18,76 Cent pro kWh, Konversiontsflächen
  0,00 Cent pro kWh, Ackerflächen

Die Tabellen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Alle Angaben sind ohne Gewähr und als Orientierungshilfe gedacht.