Förderungsmöglichkeiten

Die KfW fördert Contracting -Vorhaben
  • im Umweltprogramm
  • im Programm ''Kommunal Investieren''
  • im ''KfW-Programm Erneuerbare Energien'' und
  • in den Programmen ''Wohnraum Modernisieren'', ''Ökologisch Bauen'' und ''CO2-Gebäudesanierung'' des Förderbereichs Bauen, Wohnen, Energie sparen.
Eine Abgrenzung erfolgt grundsätzlich nach der Gebäudeart: Handelt es sich bspw. um ein Wohngebäude, so ist der Antrag im Programm ''Wohnraum Modernisieren'', ''Ökologisch Bauen'' bzw. im ''CO2-Gebäudesanierungsprogramm'' zu stellen.

Geht es um gewerblich genutzte Gebäude oder kommunale Liegenschaften, kann das Vorhaben aus dem KfW-Umweltprogramm finanziert werden.

Mehrheitlich kommunale Antragsteller können Vorhaben im kommunalen Interesse aus dem Programm ''Kommunal Investieren'' finanzieren. Gewerbliche Unternehmen ohne kommunale Beteiligung bzw. mit kommunaler Minderheitsbeteiligung können Vorhaben im kommunalen Interesse durch das Programm ''Kommunal Investieren'' finanzieren, sofern der Ankauf einer einredefreien kommunalen Forderung aus dem Contracting -Vertrag durch die finanzierende Hausbank (durchleitende Bank) möglich ist (Forfaitierungsmodell).

Im ''KfW-Programm Erneuerbare Energien'' ist die Unterscheidung nach Gebäudeart nicht notwendig.

Antragsberechtigt sind Contracting -Geber. Für eine Förderung müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein:
  • Es muss sich um ein im ausgewählten Programm förderfähiges Vorhaben handeln.
  • Der Contracting -Geber ist Investor und Betreiber der Anlage, die Investition liegt in seinem wirtschaftlichen Risiko.
  • Die Laufzeit des Contracting -Vertrages darf nicht kürzer sein als die Laufzeit des KfW-Kredits.
  • Der Contracting -Geber hat dem Contracting -Nehmer gegenüber offen zu legen, dass er Fördermittel durch die KfW erhält. Auch die Konditionen sind dem Contracting -Nehmer mitzuteilen. Diese Bedingung ist in die Kreditzusage aufzunehmen.