Kommunen ab 2012 jährlich durch EEWärmeG zusätzlich mit 135 Mio belastet

Öffentliche Gebäude müssen ab 2012 nach Sanierung anteilig mit erneuerbaren Energien heizen

Aus der seit Mai wirksamen Änderung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) geht hervor, dass ab 2012 öffentliche Gebäude nach einer grundlegenden Sanierung mindestens 15 Prozent der Wärmeenergie mit erneuerbaren Energien decken müssen (bisher nur Pflicht für Neubauten).
Diese Neuregelung im EEWärmeG bedeutet nach Schätzungen der Bundesregierung für Bund, Länder und Kommunen jährliche Mehrausgaben in Höhe von 176 Millionen Euro. Der größte Teil davon, nämlich 135 Millionen Euro, entfällt auf die Kommunen.
Grund für diese Novellierung des EEWärmeG ist das neue Europarechtsanpassungsgesetz Erneuerbare Energien (EAG EE), welches die EU-Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (2009/28/EG) umsetzt.
Die Umsetzung dieser Verpflichtung entwickelt nachhaltig zwar niedrigere Betriebskosten, aber zunächst höhere Investitionen für Bund, Länder und Kommunen. Nicht nur bei knapper Haushaltskasse stellt das Energieliefer-Contracting eine wirtschaftliche Beschaffungsalternative zur Eigenfinanzierung dar.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) bietet mit ihrem Leitfaden Energieliefer-Contracting eine praktische Entscheidungshilfe und Musterverträge für öffentliche Verwaltungen. Die M-VENA hat diese Verträge schon für die Verwendung im Land MV angepasst und für z.B. die europaweite Ausschreibung nach VOL zur Wärmeversorgung der Landesforschungsanstalt und der Fachargentur für Nachwachsende Rohstoffe dem BBL mit allen ergänzenden Anlagen und Zeichnungen aufbereitet.
"Mit Energieliefer-oder auch Energieeinspar-Contracting kann die öffentliche Hand veraltete Heizungsanlagen in Verwaltungen, Museen, Schulen, Kindergärten oder Rathäusern beispielsweise durch moderne Pelletheizungen, Wärmepumpen, Blockheizkraftwerke oder solarunterstütze Brennwertkessel kurzfristig ersetzen, ohne selbst unmittelbar investieren zu müssen", erklärt M-VENA Geschäftsführer Jens Hallaschk.
Beim Energieliefer-Contracting investiert ein spezialisierter Dienstleister in eine moderne effiziente Anlage mit den im EEWärmeG geforderten Anteilen aus Erneuerbaren Energien und liefert dem Liegenschaftsnutzer die erzeugte Wärme und/oder Elektroenergie zu langfristig fest vereinbarten Preiskonditionen.
Bekannte Probleme bei der Einbindung Erneuerbarer Energien (EE) in Bestandssysteme machen die Anpassung von Verteilnetzen, Speichern und ggf. der Wärmeübergabe notwendig. Das Energie- Einsparkontracting bietet vorteilhafte Lösungen für Liegenschaften mit Sanierungsbedarf und Verpflichtung nach EEWärmeG. Denn hier wird das gesamte Energieversorgende System mit allen Leitungen, Steuerung, Wärme- oder Kälteübergabe (Heizkörper) und Leuchtmittel optimiert. Die Einsparungen werden unter Contractor und Liegenschaftseigentümer aufgeteilt und refinanzieren diesem die Investitionen.
Neben dem finanziellen Aspekt bietet Contracting einen weiteren entscheidenden Vorteil: Innovative Technologien erfordern spezielles Know-how. Der Contractor übernimmt Planung, Wartung und Instandhaltung der Anlage. Sein qualifiziertes Personal garantiert einen dauerhaft effizienten Betrieb.
Die M-VENA betreut Land, Kommunen und andere Träger bei der Formulierung der Aufgabenstellung, der Ausschreibung, Auswertung der Gebote und Umsetzungskontrolle und schafft so Sicherheit bei der Anwendung von Contracting.

Weitere Informationen zum Thema Contracting oder der Anwendung der dena-Leitfäden erhalten Interessierte unter www.kompetenzzentrum-contracting.de oder durch eine Initial-Beratung der M-VENA.

Kontakt – M-VENA: Jens Hallaschk
M-VENA Energieagentur in Mecklenburg Vorpommern GmbH
Gerhart-hauptman-Str. 19
18055 ROSTOCK
Schwedenstraße 19
17057 NEUBRANDENBURG
Telefon-Nummer: 0381.200.000.2
Fax-Nummer: 0381.200.000.1
E-Mail-Adresse: hallaschk(at)m-vena.de
 

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