Worauf sollte man achten?

Bei der Inanspruchnahme von KfW-Fördermitteln gibt es einiges zu beachten. Damit es nicht zu Antragsablehnungen oder Rückzahlung von Fördermitteln kommt, haben wir hier für Sie wichtige Sachverhalte zusammengestellt.

Förderumfang

  • Bau oder Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
  • Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
  • Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude
  • bei Sanierung nur Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.1995
  • Architekten-/Energieberatungs-/Planungskosten bei Bau oder Ersterwerb
  • qualifizierte Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben
  • grundsätzlich keine Ferien- und Wochenendhäuser
  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen
  • Eigenleistungen sind nicht förderfähig

Antragstellung

  • bei den meisten Programmen vor Beginn des Vorhabens
  • Ausnahme: im Programm Sonderförderung-Baubegleitung nach dem Umbau

Bestätigung durch Sachverständigen

  • Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzhausniveaus sowie der Einzelmaßnahmen mit Antragstellung durch Sachverständigen
  • Nachweis der Planung und Bauleitung beim KfW-EH 40 oder 55/Passivhaus  durch einen Sachverständigen
  • Bestätigung der Durchführung der Maßnahmen nach Beendigung durch den Endkreditnehmer und den Sachverständigen

Konditionen

  • beim Bau Finanzierung bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) bis zu einer Maximalgrenze pro Wohneinheit
  • bei Sanierung Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis zu einer Maximalgrenze pro Wohneinheit
  • bei Neubau/Ersterwerb Gewährung Tilgungszuschuss beim Erreichen des KfW-Effizienzhauses 40 und 55/Passivhauses
  • bei Sanierung Gewährung Tilgungszuschuss beim Erreichen des KfW-Effizienzhauses 55, 70, 85, 100, 115
  • Möglichkeit der Aufstockung des Darlehensbetrages bis zum objektbezogenen Förderhöchstbetrag, solange die Schlussrechnung noch nicht bezahlt wurde
  • keine Aufstockung im Programm Investitionszuschuss (430) möglich
  • die Kombination mit weiteren Fördermitteln ist bei allen Programmen im Rahmen der 10%-Regel möglich (im Einzelfall prüfen)

Merkblätter

  • für den Bau von KfW-Effizienzhäusern 40,55 oder 70 sind die Berechnungsgrundlagen in der Anlage zum Merkblatt aufgeführt
  • für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und für Einzelmaßnahmen sind Technische Mindestanforderungen in der Anlage aufgeführt
  • für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz gelten Sonderregelungen

Nachweise

  • Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks (Fachunternehmererklärung)
  • bei Bau oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist das beantragte Niveau nachzuweisen
  • bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für das jeweilige Bauteil nachzuweisen
  • beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55/Passivhauses bzw. bei der Sanierung zum KfW-EH 55 sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen nachzuweisen

Kontrollen

  • die KfW behält sich eine jederzeitige Vor-Ort-Kontrolle einschließlich der Berechnungsunterlagen und Nachweise vor

 

M-VENA

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