Worauf sollte man achten?
Bei der Inanspruchnahme von KfW-Fördermitteln gibt es einiges zu beachten. Damit es nicht zu Antragsablehnungen oder Rückzahlung von Fördermitteln kommt, haben wir hier für Sie wichtige Sachverhalte zusammengestellt.Förderumfang
- Bau oder Ersterwerb von Wohngebäuden einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen
- Erweiterung bestehender Gebäude durch abgeschlossene Wohneinheiten
- Umwidmung bisher nicht wohnwirtschaftlich genutzter Gebäude
- bei Sanierung nur Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 01.01.1995
- Architekten-/Energieberatungs-/Planungskosten bei Bau oder Ersterwerb
- qualifizierte Baubegleitung bei Sanierungsvorhaben
- grundsätzlich keine Ferien- und Wochenendhäuser
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen abgeschlossener Vorhaben sind ausgeschlossen
- Eigenleistungen sind nicht förderfähig
Antragstellung
- bei den meisten Programmen vor Beginn des Vorhabens
- Ausnahme: im Programm Sonderförderung-Baubegleitung nach dem Umbau
Bestätigung durch Sachverständigen
- Nachweis des angestrebten KfW-Effizienzhausniveaus sowie der Einzelmaßnahmen mit Antragstellung durch Sachverständigen
- Nachweis der Planung und Bauleitung beim KfW-EH 40 oder 55/Passivhaus durch einen Sachverständigen
- Bestätigung der Durchführung der Maßnahmen nach Beendigung durch den Endkreditnehmer und den Sachverständigen
Konditionen
- beim Bau Finanzierung bis zu 100 % der Bauwerkskosten (Baukosten ohne Grundstück) bis zu einer Maximalgrenze pro Wohneinheit
- bei Sanierung Finanzierung bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bis zu einer Maximalgrenze pro Wohneinheit
- bei Neubau/Ersterwerb Gewährung Tilgungszuschuss beim Erreichen des KfW-Effizienzhauses 40 und 55/Passivhauses
- bei Sanierung Gewährung Tilgungszuschuss beim Erreichen des KfW-Effizienzhauses 55, 70, 85, 100, 115
- Möglichkeit der Aufstockung des Darlehensbetrages bis zum objektbezogenen Förderhöchstbetrag, solange die Schlussrechnung noch nicht bezahlt wurde
- keine Aufstockung im Programm Investitionszuschuss (430) möglich
- die Kombination mit weiteren Fördermitteln ist bei allen Programmen im Rahmen der 10%-Regel möglich (im Einzelfall prüfen)
Merkblätter
- für den Bau von KfW-Effizienzhäusern 40,55 oder 70 sind die Berechnungsgrundlagen in der Anlage zum Merkblatt aufgeführt
- für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und für Einzelmaßnahmen sind Technische Mindestanforderungen in der Anlage aufgeführt
- für Baudenkmäler und erhaltenswerte Bausubstanz gelten Sonderregelungen
Nachweise
- Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen des Bauhandwerks (Fachunternehmererklärung)
- bei Bau oder Sanierung zum KfW-Effizienzhaus ist das beantragte Niveau nachzuweisen
- bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen ist die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für das jeweilige Bauteil nachzuweisen
- beim Bau eines KfW-Effizienzhauses 40 oder 55/Passivhauses bzw. bei der Sanierung zum KfW-EH 55 sind Planung und Baubegleitung durch einen Sachverständigen nachzuweisen
Kontrollen
- die KfW behält sich eine jederzeitige Vor-Ort-Kontrolle einschließlich der Berechnungsunterlagen und Nachweise vor
M-VENA
Energieagentur in
Mecklenburg-Vor-
pommern GmbH
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