Verbesserte Förderkonditionen für das MAP
Neue Förderrichtlinien ab dem 15. März 2011
Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien (MAP)
Zur Eröffnung der Fachmesse ISH in Frankfurt a.M. wurde bekanntgegeben, dass das Bundesumweltministerium die Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien (MAP) verbessert.
Was ändert sich?
I. Solarkollektoren
- (Befristete) Erhöhung der Basisförderung für Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung auf 120 €/m² bis 30. Dezember 2011; danach beträgt die Förderung wieder 90 €/m².
- Der bisher befristete Kesseltauschbonus (Bonus für den zusätzlichen Austausch eines alten Heizkessels ohne Brennwertnutzung gegen einen neuen Brennwertkessel) wird unbefristet verlängert, aber degressiv ausgestaltet. Der Bonus beträgt 600 € (früher 400 €) bis zum 30. Dezember 2011, danach 500 €.
- Der Kombinationsbonus für Solarthermie plus Wärmepumpe oder Solarthermie plus Biomasse beträgt ebenfalls 600 € (früher 500 €) bis 30. Dezember 2011, danach 500 €.
- Wiedereinführung der Förderung von emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln. Diese müssen als Fördervoraussetzung einen besonders niedrigen Staubemissionswert von maximal 15 mg/m³ (früher 50 mg/m³) einhalten. Dieser Wert lehnt sich an die erst ab 2017 geltenden Emissionsgrenzwerte nach der Stufe 2 der 1. BImSchV an. Die Förderung beträgt pauschal 1.000 €.
- Alle bisherigen Förderungen bei Pellet-Öfen mit Wassertasche, Pellet-Kesseln (auch Kombinationskessel) und Holzhackschnitzelanlagen bleiben unverändert.
- Die technischen Förderanforderungen wurden überarbeitet. Die geforderten Jahresarbeitszahlen wurden abgesenkt.
- Die Förderung für Wärmepumpen wird auf einen anderen Bemessungsmaßstab umgestellt (statt früher Wohnfläche jetzt auf Wärmeleistung). Das bisherige Förderniveau bleibt in etwa erhalten.
- Große Wärmepumpen werden neu in die KfW-Förderung aufgenommen.
- Wegfall der Förderung für Biogasleitungen.
- Fortführung der Ende 2010 ausgelaufenen Förderung für kleine Biogasaufbereitungsanlagen.
Quelle: Pressemitteilung vom Bundesumweltministerium
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