KfW-Kredit - Energetisch Sanieren für Kommunen
Kindertagesstätten, Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit, Schulsporthallen, Schwimmhallen
Die Bundesregierung unterstützt Maßnahmen zur Minderung des CO2 - Ausstoßes an diesen Einrichtungen durch die Bereitstellung zinsverbilligter Kredite über die KfW.Seit 01.01.2009 wurden die Programminhalte erweitert.
Für folgende Förderempfänger gelten die jeweiligen Programme:
* Kommunen: „Energieeffizient Sanieren – Kommunen (218)“ (Merkblatt - Anlage)
* Gemeinnützige Organisationen einschl. Kirchen: "Sozial Investieren - Energetische Gebäudesanierung" (Merkblatt - Anlage)
Förderfähige Gebäude sind:
* Schulen
* Schulsporthallen
* Kindertagesstätten
* Gebäude der Kinder- und Jugendarbeit
* Schwimmhallen, die tagsüber hauptsächlich für den Schul-, Kinder- und Jugendsport
genutzt werden
Bedingung
Alle Gebäude müssen vor dem 01.01.1990 fertig gestellt worden sein.
Förderfähige Maßnahmen:
* energetische Sanierung bis auf Neubau-Niveau
* Von einem Sachverständigen empfohlene Maßnahmen.
Diese Maßnahmen können sein:
o Wärmedämmung der Außenwände
o Wärmedämmung der Kellerdecke
o Einbau neuer Fenster mit Mehrscheiben-Isolierverglasung
o Einsatz von Sonnenschutzeinrichtungen mit Tageslichtfunktion
o Maßnahmen im Bereich der Lüftungsanlagen
o Maßnahmen im Bereich der Beleuchtung
o Maßnahmen im Bereich der Heizungsanlage
Die maximale Förderhöhe beträgt:
* bei Sanierung auf Neubau-Standard: maximal 350 €/m²NGF,
* bei der Zusammenfassung von mind. 3 Einzelmaßnahmen zu Maßnahmenpaketen: je nach Anzahl durchgeführter Maßnahmen zwischen 200 und 300 €/m²NGF.
* bei Umsetzung von Einzelmaßnahmen: max. 50 €/m²NGF je Maßnahme
Der Finanzierungsanteil beträgt in der Regel:
* Bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten bei gemeinnützigen Antragsstellern und wenn die Kommune in einem "GA-Gebiet" liegt.
* Sonst bis zu 70 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten.
Nähere Informationen zu den Förderprogrammen und den energetischen Mindestanforderungen entnehmen Sie bitte den Merkblättern und den zugehörigen Anlagen. Auskünfte erteilen wir Ihnen gern.
Notwendige Gutachten erstellen wir Ihnen in bekannter Art und Weise unabhängig und unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten.
Falls Sie daran Interesse haben, wenden Sie sich bitte direkt an Jens Hallaschk.

