Willkommen bei der M-VENA
der ersten Energieagentur in Mecklenburg-Vorpommern!
Wir geben Hilfestellung von der Idee über die Planung, Erschließung von Fördermitteln bis zur Umsetzung.
Professionell
Unabhängig
Der Zeit voraus
Wir nehmen Sie gern an die HAND auf IHREM Weg einer bezahlbaren Energiewende!
Fördermittel des Bundes - Änderungen in 2021
Das seit 1.11.2020 gültige Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) prägt in 2021 die Änderungen der Fördermittelgeber. Dabei sind auch vorteilhafte Neuerungen einer ausgeprägten Zuschussförderung über das BAFA zu erwarten.
Längst überfällig die Motivation über Zusschüsse, meinen die Experten, denn nicht jedem hilft ein zinsgestützter Kredit. Die steurlichen Anreize bleiben erhalten.
Unabhängig davon sollte jedes Gebäude mindestens Passivhausstandard besiten, denn er ist überhaupt nicht teuerer!
Künftig gibt es keine Neubauförderung mehr für Bauherren,welche fossile Energieträger wie Gas oder Öl einsetzen möchten. Wärmerückgewinnung ist die preiswerteste erneuerbare Energie, belegen Studien seit Jahren. Aber werlchen Energiträger einsetzen?
Für Wohn- und Nichtwohngebäude gibt es für Neubau und Sanierung neue Regeln. Achtung! Immer vor einer Unterschrift den unabhängigen Energieexperten anhören! Wir sind gern für Sie da (Tel. 0381-200 0002 oder info@m-vena.de)
Vielzahl dezentraler Erzeuger setzen Stromnetz unter Druck
-Netzeingriffe werden immer mehr und teurer für Stromkunden-
Um Schwankungen auszugleichen, mussten Netzmanager im vergangenen Jahr dreimal so oft wie im Vorjahr in den Netzfluss eingreifen, heißt es im aktuellen Monitoringbericht der Bundesnetzagentur und dem Bundeskartellamt.
Dies sind keine Minikorrekturen mehr, sondern erhebliche Eingriffe in den Stromfluss. Die Dauer der sogenannten Redispatchmaßnahmen im Jahr 2015 verdoppelte sich annähernd auf knapp 16.000 Stunden. Die betroffenen Strommengen haben sich verdreifacht, heißt es in dem Bericht.
Die Kosten für die Netz- und Systemsicherheit stiegen laut Bericht auf 1,13 Milliarden Euro. Im Jahr 2014 waren es noch 436 Millionen Euro. Diese Kosten werden über den Strompreis auf die Verbraucher umgelegt.
Lösungsansätze:
1. Die Anforderungen für Regeleingriffe auf der Einspeiseebene der vielen dezentralen Erzeuger (Verteilnetzebene) wurden durch Richtlinien der EU erst in diesem Jahr beschrieben. So werden nach uns vorliegenden Studien bis zu 84 Leitwarte bundesweit für bisher noch nicht abgegrenzte Verteilnetzbereiche entstehen müssen
So genannte Energieaudits liefern wichtige Eingangsdaten für die nun mit Systemverantwortung agierende Verteilnetzbetreiber. Denn nicht nur die Erzeugerseite soll laut EU-Vorgaben geregelt werden, sondern auch die Abnehmerseite. Eine Stromflat wird künftig mehr kosten. Abschaltzeiten werden nicht nur für Wärmepumpen gelten.
2. Nach jetzigem Stand sollen drei große Stromautobahnen, die "Schlagadern" der Energiewende, 2025 ans Netz gehen. Leider zwei bis drei Jahre nach dem endgültigen Atomausstieg 2022 und damit nachjetziger Planung viel zu spät.
Wir bereiten Kommunen, Gewerbe und Industrie auf die kommenden Veränderungen und Anforderungen vor. Bitte nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Förderung von Energiemanagementsystemen
Energiemanagement in meinem Unternehmen - eine sinnvolle Investition?
Seit Mai 2015 sind die neuen Förderrichtlinien für Energiemanagementsysteme vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kraft. Unternehmen können Förderungen im Gesamtwert von bis zu 20.000 € für den Aufbau (z.B. durch die M-VENA), die Erstzertifizierung von Energiemanagementsystemen nach DIN EN ISO 50001 (z.B. durch TÜV), sowie eine externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung eines solchen Managementsystems oder die Schulung von Mitarbeitern zu Energiebeauftragten enthalten. Auch der Erwerb von Messtechnik und Software wird gefördert. Die maximalen Zuschussbeträge der einzelnen Komponenten finden Sie in der folgenden Übersicht:
- 3.000 € für Beratung und Aufbau
- 6.000 € für die Erstzertifizierung
- 1.000 € für Mitarbeiterschulung zum EnMB
- 8.000 € für Messtechnik
- 4.000 € für die EnMS - Software
Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen antragsberechtigt ist, indem Sie Kontakt zu uns aufnehmen oder informieren Sie sich im offiziellen BAFA-Merkblatt.
Positive Bewertung der Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD: Energy Performance of Buildings Directive)
Im April 2018 begrüßten die deutschen Verbände die Novellierung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden durch das Europäische Parlament.
Bundeswirtschaftsministerium verbessert Bürgschaftsbedingungen für Energieeffizienzprojekte
Mit Unterstützung des Bundes und der Bundesländer erleichtern und erweitern die 16 Bürgschaftsbanken an Januar 2016 ihre Bürgschaftsbedigungen für die Finanzierung von Energie-Einspar-Contracting-Vorhaben. So gilt bei Vorhaben, die zu einer Energieeinsparung von mindestens 25 Prozent gegenüber dem Status Quo führen, künftig ein erhöhter Bürgschaftshöchstbetrag von 2 Mio. (bislang 1,25 Mio.).
Dazu Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie... weiterlesen
Energiedienstleistungsgesetz - BAFA Merkblatt
Seit 04.10.2016 liegen neue Umsetzungsrichtlinien der BAFA zum Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor. In diesem Merkblatt werden die allgemeinen Anforderungen aus der DIN EN 16247-1 ergänzend interpretiert und beschrieben. So werden Anwendungsfälle erläutert, z. B. welche Unternehmen das EDL-G betrifft, welchen Umfang das Audit haben muss, wie die Auditgrenzen definiert werden, was aus dem Energieaudit ausgespart werden kann und vieles mehr. Das Merkblatt der BAFA können Sie sich hier runterladen.
Die EU-Kommission stellt einen Leitfaden zur Definition des KMU-Status zur Verfügung (Download hier). Wenn Sie diesen anwenden, können Sie ebenso daraus Ihren Status als Nicht-KMU ableiten.
Gern unterstützen wir Sie bei folgenden Tätigkeiten:
- Durchführung eines Audits nach der DIN EN 16247
- Einführung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Bereitstellung von Mess-Equipment und Monitoring-Lösungen
Die M-VENA steht Ihnen für entsprechende Vorhaben gern zur Verfügung.
Energieausweis
Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude nach der EnEV 2014
Die EnEV 2014 ist seit dem 01. Mai 2014 in Kraft und setzt damit die europäische Richtlinie 2010/31/EU zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in Deutschland in nationales Recht um. Sie löst die EnEV 2009 ab.
Für die Ausstellung von Energieausweisen hat sich Einiges geändert. Jeder neue Energieausweis erhält eine Registrierungsnummer und bei Wohngebäuden wird die Effizienzklasse (Klassen A+ bis H) des Gebäudes dargestellt.
Verkäufer und Vermieter müssen die energetischen Kennwerte in der Immobilienanzeige veröffentlichen und spätestens bei der Besichtigung der Wohnung oder des Hauses muss zumindestens eine Kopie des Energieausweises ausgehändigt werden. Es kann weiterhin zwischen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis entschieden werden.
Wenn Sie einen Energieausweis für Ihre Wohnung, Ihr Haus oder sonstige Immobilie benötigen, sind wir der richtige Ansprechpartner. Wählen Sie einen der folgenden Links für Ihren Energieausweis.
Achtung! Bei einer Mischnutzung mit mehr als 10 % Wohn- bzw. Nichtwohnanteil benötigen Sie 2 (Zwei) Energieausweise. Wenn keine getrennte Energieverbrauchsabrechnung vorliegt, benötigen Sie 2 (Zwei) Energiebedarfsausweise.
Hier finden Sie die Entscheidungshilfe
Dokument ausdrucken, ausfüllen und mit Verbrauchsabrechnung an: info@m-vena.de senden
Dokument ausdrucken, ausfüllen und mit Grundriss/Zeichnungen an: info@m-vena.de senden
Bei Hilfe für einen Energiebedarfsausweis nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Jens Hallaschk von Bundesumweltministerin Dr. Barbara Hendricks ausgezeichnet
Unser Geschäftsführer hat am 19.2.2014 in Berlin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (ehemals BMU nun BMUB) als Dank für seine Leistungen beim Energie-Spar-Marathon von 2010 bis 2013 in Industrieunternehmen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kleinen bzw. Mittelständischen Unternehmen eine Urkunde erhalten. Er und die besonders ausgebildeten Mitarbeiter der M-VENA haben in diesen 3 Jahren über 200 GWh Energieeinsparpotentiale aufgedeckt, wovon sich die Projektpartner inzwischen ca. 10 % erschließen konnten.
Diese besondere Methodik bei den Anfangs vom BMU geförderten 30 - Pilotnetzwerken trägt dazu bei, dass sich die Partnerunternehmen der M-VENA doppelt so schnell in Effizienzdingen entwickeln als die übrige Industrie. Dies zeigen die am gleichen Tag in Berlin beim BMU präsentierten Projektergebnisse, welche das begleitende Fraunhofer ISI und der Modell-Hohenlohe e.V. evaluierte.
Deshalb sollen diese Erfahrungen so schnell wie möglich auf KMU und Kommunen angewendet werden. Jens Hallaschk verrät interessierten Partnern gern wie solche von einander lernende Netzwerke aufgebaut und gefördert werden können.
Wir sagen Danke und haben die Auszeichnung der teilnehmenden Unternehmen angeregt und vorbereitet...
mehr zu den Energieeffizienznetzwerken lesen Sie hier:
Industrie-Unternehmen lernen voneinander Energie einzusparen
Um den stetig steigenden Energiekosten wirtschaftliche Einsparmaßnahmen entgegen zu setzen, haben sich in Nord- und Mitteldeutschland große Industrie-Unternehmen zu zwei Effizienz-Netzwerken zusammengeschlossen.DIe M-VENA organisiert diese beiden Netzwerke und berät nicht nur die Unternehmen, sondern wertet über ein Monitoring den individuellen Erfolg der Einsparmaßnahmen aus. Mehr erfahren Sie mit einem Klick auf die Netzwerklogos.
Mit Energieliefer-Contracting öffentliche Haushalte entlasten

Für weitere Informationen klicken Sie bitte-->hier
M-VENA
Energieagentur in
Mecklenburg-Vor-
pommern GmbH
G.-Hauptmann-Str. 1918055 Rostock
Telefon: 0381 - 200 00 02
Telefax: 0381 - 200 00 01
Web: www.m-vena.de
Mail: info(at)m-vena.de
(bitte das (at) durch das @-Zeichen ersetzen)

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