Gewerbe und Industrie
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- KWK-Wirtschaftlichkeit 2021 Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen
- Fördermittel für Querschnittstechnologien
- Energiemanagement für KMU
- Energiemanagementsysteme DIN EN ISO 50001
- Finanzierung und Fördermittelberatung
- Energieeffizienz-Netzwerk MITTE
- Spitzensteuerausgleich
- Energieeffizienz-Netzwerk MV-HH
Unsere Leistungen für Sie
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Förderung von Energiemanagementsystemen
Mit der Richtlinie für die Förderung von Energiemanagementsystemen vom 22. Juli 2013 (Bundesanzeiger AT 06.08.2013) wurde das BAFA mit der Administration des Förderprogramms betraut.
Antragsberechtigung
Die Gesamtsumme aller erhaltenen Beihilfen des antragstellenden Unternehmens darf in den letzten drei Jahren 200.000 Euro nicht übersteigen ("De-minimis"-Beihilfe).
Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, die die Besondere Ausgleichsregelung (§§ 40 ff. Erneuerbare-Energien-Gesetz) in Anspruch genommen haben und zum Nachweis einer Zertifizierung nach § 41 Absatz 1 Nummer 2 Erneuerbare-Energien-Gesetz verpflichtet waren.
Zudem nicht antragsberechtigt sind Unternehmen, denen eine Entlastung im Rahmen des Spitzenausgleichs (§ 10 Stromsteuergesetz und § 55 Energiesteuergesetz) gewährt wird. Lediglich kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG der Europäischen Kommission, die vom Spitzenausgleich profitieren, sind ausnahmsweise für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 antragsberechtigt.
Bitte beachten Sie Ziffer 3.2 der Förderrichtlinie zur Antragsberechtigung.
Gegenstand der Förderung
Das Förderprogramm umfasst vier Fördertatbestände:
- Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001
- Erstzertifizierung eines Energiecontrollings gemäß dem Anhang der Förderrichtlinie
- Erwerb von Mess-, Zähler- und Sensoriktechnologie (Messtechnik) für Energiemanagementsysteme
- Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme
Energieberatungen zur Entwicklung, Umsetzung oder Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems, die nicht Teil der Zertifizierungstätigkeiten sind, werden nicht gefördert.
Art und Höhe der Förderung
Es wird ein anteiliger Zuschuss zu den förderfähigen Ausgaben bewilligt.
Die Höhe der Zuwendungen beträgt:
- für die Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro
- für die Erstzertifizierung eines Energiecontrollings maximal 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 1.500 Euro
- für den Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 8.000 Euro
- für den Erwerb von Software für Energiemanagemensysteme maximal 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben und maximal 4.000 Euro
Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 Euro pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.
Antragsstellung
Der Antrag ist elektronisch bei der BAFA unter dem Link https://formular-gateway.de/BafaFrame/ems zu stellen. Unter folgendem Link haben wir für Sie ein Worddokument bereitgestellt in dem Sie Ihre Antragsangeben vorab zusammentragen können...Link: --> hier
Vorbereitend sind der Aufbau eines Energiemanagementsystems (unabhängig davon ob nur organisatorisch oder ergänzend elektronisch/messtechnisch) vorzubereiten, Inhaltlich zu planen und die Kosten zu ermitteln. Die M-VENA gibt Ihnen hierbei gern Unterstützung.
Ansprechpartner
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Referat 422
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: +49 (0)6196 908-503
M-VENA
Energieagentur in
Mecklenburg-Vor-
pommern GmbH
G.-Hauptmann-Str. 19
18055 Rostock
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Telefax: 0381 - 200 00 01
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