Erstellung eines Lüftungskonzeptes nach DIN1946-6
Wann wird ein Lüftungskonzept benötigt?
- bei Planung und Erstellung eines neuen Gebäudes und
- bei einer lüftungstechnisch wesentlichen Änderung eines Gebäudes*.
Wer fertigt ein Lüftungskonzept an?
Die M-VENA* Eine wesentliche lüftungstechnische Änderung eines Bestandsgebäudes (n50 >= 4,5 /h) ist zum Beispiel dann gegeben, wenn Teile der Gebäudehülle erneuert werden oder die Dichtheit der Gebäudehülle wesentlich geändert wird:
-
Im MFH werden mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster (der Nutzungseinheit) ausgetauscht
-
Im EFH werden mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet.
M-VENA
Energieagentur in
Mecklenburg-Vor-
pommern GmbH
G.-Hauptmann-Str. 19
18055 Rostock
Telefon: 0381 - 200 00 02
Telefax: 0381 - 200 00 01
Web: www.m-vena.de
Mail: info@m-vena.de